Weitere Informationen zur Mautbox bekommt Ihr hier.

Lange Wartezeiten an den Mautstellen gehören dank dieser attraktiven und günstigen Mautbox der Vergangenheit an....

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Urlaub mit dem Hund

Wer mit seinem Vierbeiner nach Italien fährt sollte folgendes wissen....

 

Maximal dürfen 5 Haustiere pro Person einreisen. Eine Kampfhundeverordnung gibt es in Italien nicht mehr.

 

In Italien gelten die EU Einreisebestimmungen für Haustiere. Die 3 Jahre - Tollwutimpfung wird bei entsprechendem Eintrag im Impfpass in Italien anerkannt. Tiere unter 3 Monaten dürfen ohne Tollwutimpfung einreisen wenn die Mutter dabei ist oder dem Tier eine Bescheinigung ausgestellt wurde dass es nicht mit Tollwutüberträgern aufgewachsen ist.

 

Eine Impfung gegen Mittelmeererkrankungen ist sinnvoll aber nicht vorgeschrieben. ( Leishmaniose, Ehrlichiose, Herzwürmer, Babesiose, Staupe).

 

Eine Zeckenvorbeugung sollte in jedem Fall vorgenommen werden.

 

Wer Italien in den Winter / Frühjahrszeiten besucht sollte vor allem auf die sogenannten Prozessionsspinner (Processionaria) achten. Hier handelt es sich um ca. 3-4 cm große Raupen mit einem weißen Fell, welche sich aneinandergereiht fortbewegen.

Dies sieht aus wie eine Prozession, daher auch der Name.

Bei Berührung mit der Haut verbreitet sich das Gift, das die Raupen an sich tragen sofort auf diese Stelle. Starke Schwellungen, Quaddeln usw. zerstören das Gewebe rund um den Kontaktpunkt.

Hier muss sofort ein Tierarzt aufgesucht werden, der geignete Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Bei schweren Verletzungen dieser Art kann das Gewebe absterben. Nicht wenigen Hunden fehlen hier schon Teile der Zunge etc.


Leine und Maulkorb

In Italien gibt es die allgemeine Leinenpflicht für jeden Hund. Dies bedeutet, dass der Hund in der Öffentlichkeit immer angeleint sein muss. Wer dem zuwieder handelt muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

Die maximale Leinenlänge darf 1,5 Meter nicht überschreiten. Dies gilt auch für sogenannte Flexi / Rollleinen. Diese müssen so eingestellt sein, dass sie nicht länger als diese 1,5 Meter sind.

 

Hunde sollte man in freiem Gelände nie frei laufen lassen. Jeder Jäger ist berechtigt, das Tier ohne Vorwarnung zu erschießen.

 

Ein Maulkorb muss immer mitgeführt werden. Dieser ist aber nur auf Verlangen anzulegen. Bei agressiven Hunden ist der Maulkorb in der Öffentlichkeit Pflicht.

 

Hunde dürfen während der Saison nicht mit an den Strand genommen werden (außer zu speziell ausgewiesenen Hundestränden). Dies wird auch rigoros durchgesetzt und bei Verstößen ein nicht unbeträchtliches Bußgeld verhängt.

 

Hunde sind in Restaurants meist nicht gerne gesehen. Im Außenbereich stört sich aber meist niemand darum, sofern die Hunde brav am Tisch bleiben und angeleint sind.

 

Sehenswürdigkeiten dürfen in der Regel nicht mit Hunden besucht werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln muss der Hund in einer geschlossenen Box ( max. 70x30x50 cm) untergebracht sein oder einen Maulkorb tragen. In regionalen Bussen sind Hunde meist ganz verboten.

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